Neue Wahlordnung für Betriebsratswahlen in Kraft getreten

Nachdem im Juni dieses Jahres das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten ist, gilt seit Mitte Oktober nun auch eine neue Wahlordnung für die Wahl von Betriebsräten. Die nächsten Betriebsratswahlen finden bekanntlich im Zeitraum März bis Mai 2022 statt.

Dabei wurde unter anderem Folgendes neu geregelt: 

  • Die Wählerliste darf bis zum Abschluss der Stimmabgabe korrigiert werden.
  • Vereinfachung bei der Auszählung (im Wahllokal ohne Umschlag – nur mit Stimmzettel).
  • Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden nun erst am Anfang der öffentlichen Sitzung zur Stimmauszählung ausgezählt.
  • Geänderte Hinweispflichten und Fristsetzungsmöglichkeiten. So gilt beispielsweise, dass alle Wahlberechtigten, die am Wahltag voraussichtlich nicht im Betrieb sind, vom Wahlvorstand das Wahlausschreiben zugesandt bekommen müssen.

Wer sich als Betriebsrat oder Ersatzvertreter über die Neuerungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes und der Wahlordnung eingehend informieren möchte, kann dies bei einer Schulung der DPVKOM zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht - Update - vom 7. bis 9. Dezember in Königswinter-Thomasberg gerne tun.

Weitere Infos und eine Anmeldemöglichkeit gibt es hier.