Wird jemand am Arbeitsplatz fortlaufend geärgert, schikaniert oder in sonstiger Art und Weise negativ behandelt, ist oft von Mobbing die Rede. Auch wenn Konflikte am Arbeitsplatz zum Berufsalltag gehören, dürfen diese nicht in eine Diskriminierung anderer Kolleginnen und Kollegen ausarten. Dies zu verhindern, ist auch Aufgabe des Betriebsrats.
Vor diesem Hintergrund bietet die DPVKOM vom 19. bis 21. Januar 2021 in Königswinter Thomasberg ein Spezialseminar zum Thema Mobbing an. Hierzu können sich betriebliche Interessenvertreter und auch Ersatzvertreter unserer Gewerkschaft bereits jetzt anmelden!
Themen des Seminars sind unter anderem:
Der Rechtsprechung zufolge haben Betriebsräte einen Schulungsanspruch für Mobbing-Seminare. So zählt es nach § 80 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu den Aufgaben des Betriebsrats, Mobbing im Betrieb entgegenzuwirken. Für die Teilnahme an einem solchen Seminar muss keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz gehört es auch zu den Obliegenheiten des Betriebsrates, vorbeugende Maßnahmen gegen Mobbing am Arbeitsplatz einzuleiten. Daraus ergibt sich ebenfalls ein Schulungsanspruch!
Nur ein Klick bis zur Anmeldung!