Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Musterklage zur Anerkennung von Postbeschäftigungszeiten

Kammertermin vor Landesarbeitsgericht Köln wurde aufgehoben

Der ursprünglich für den 20. Dezember 2021 vorgesehene Kammertermin vor dem Landesarbeitsgericht Köln in dem Klageverfahren der DPVKOM um die Anerkennung von Postbeschäftigungszeiten ist aufgehoben und auf Ende Juni 2022 verlegt worden.

Diese Entscheidung ist für die DPVKOM unverständlich, zumal sie gegenüber unserer Fachgewerkschaft ohne schriftliche Begründung erfolgte. Wir werden nun auf einen früheren Kammertermin drängen.

In dem Rechtsstreit geht es um die Anerkennung von Postbeschäftigungszeiten im Rahmen der tariflichen Eingruppierung von ehemaligen Beschäftigten der DHL-Delivery-Regionalgesellschaften. So kämpft die DPVKOM um eine Anerkennung dieser Vorbeschäftigungszeiten, die für Betroffene mit einem höheren Monatsentgelt einhergehen würde. Eine entsprechende Musterklage der DPVKOM hatte das Arbeitsgericht Bonn Ende November vergangenen Jahres zurückgewiesen. Hiergegen hat die DPVKOM Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt.