Isolation und Quarantäne

Gesundheitsschutz muss Vorrang haben

In den zurückliegenden Monaten sind bundesweit viele Corona-Schutzmaßnahmen gelockert worden. Dadurch entstand bei zahlreichen Menschen der Eindruck, dass die Corona-Pandemie fast überwunden ist. Doch das Gegenteil ist der Fall. Das Coronavirus ist nach wie vor mitten unter uns und die Infektionszahlen sind weiterhin auf einem hohen Niveau.

Dessen ungeachtet gibt es immer wieder Stimmen, die eine Aufhebung der derzeit geltenden Isolations- und Quarantänepflichten fordern - auch, um die bestehende Personalnot in Unternehmen abzumildern. Auch Arbeitgeber aus unserem Organisationsbereich fordern von den Beschäftigten, die in Isolation oder Quarantäne sind, eine schnellstmögliche Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die Position der DPVKOM in dieser Frage ist eindeutig: Der Gesundheitsschutz muss Vorrang haben!

Doch welche Regelungen gelten derzeit überhaupt? Wie lange müssen Beschäftigte in häuslicher Isolation oder Quarantäne bleiben, bevor sie wieder arbeiten gehen können?

Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, denn Corona-Maßnahmen sind Sache der Länder. Sie entscheiden mit Blick auf das regionale Infektionsgeschehen, welche Maßnahmen konkret ausgestaltet und umgesetzt werden. Bundesweit einheitliche Schutzregeln gibt es leider nicht. Außerdem muss immer zwischen einer Quarantäne und einer Isolation unterscheiden werden:

Bei einer Quarantäne handelt es sich um eine Schutzmaßnahme. Diese soll dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Hierbei handelt es sich um eine zeitlich befristete Absonderung von Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht. Bei einer vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne darf die eigene Wohnung während dieser Zeit nicht verlassen werden und es darf kein Besuch empfangen werden.

Eine Isolation ist dann vorgeschrieben, wenn bei einer Person das Coronavirus über einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test nachgewiesen wurde. Auch vollständig geimpfte Personen, die positiv getestet wurden und keine Symptome haben, müssen sich in Isolation begeben.

Also: bei Verdacht auf eine Infektion begibt man sich in Quarantäne und bei einer nachgewiesenen Infektion in Isolation.

Für die Beantwortung der Frage, wann jemand im Fall einer Quarantäne oder Isolation frühestens wieder arbeiten kann, muss die jeweilige Regelung in dem Bundesland beachtet werden, in dem der Betroffene zuhause ist.

Informationen zu den derzeit geltenden Regelungen in den Ländern sind bei einem Klick auf das jeweilige Bundesland zu finden:

Bayern

Baden-Württemberg

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen