Erfolgreicher Rechtsschutz der DPVKOM

Eine Mitgliedschaft in der DPVKOM zahlt sich aus. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Dies gilt vor allem für unsere Leistungen im Bereich Rechtsberatung und Rechtsschutz.

So hat unsere Fachgewerkschaft mit ihren Juristen die Klage eines Beamten gegen seine Beurteilung erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geführt und ein positives Urteil für unser Mitglied erwirkt. Dabei ging es darum, dass unser Mitglied nicht mit seiner Beurteilung einverstanden war. Das Gericht begründete die verwaltungsrechtliche Unwirksamkeit der Beurteilung damit, dass das Gesamturteil nicht ausreichend begründet wurde. Das Verwaltungsgericht stellte in diesem Zusammenhang fest: Je weiter der innegehabte Dienst- oder Arbeitsposten und das Statusamt auseinanderfallen, umso konkreter und ausführlicher muss sich der Beurteiler mit dieser Annahme auseinandersetzen. Sollte es im Einzelfall Gründe geben, aus denen die besagte Annahme nicht gerechtfertigt wäre, muss das nachvollziehbar und plausibel begründet werden. Diesen Anforderungen werde die dienstliche Beurteilung nicht gerecht. Indes ist die Begründung des Gesamtergebnisses („Sehr gut ++“) nicht nachvollziehbar. Lediglich floskelhaft wurde das Gesamturteil begründet. Die bloße Behauptung, die höherwertige Tätigkeit sei in der Gesamtbeurteilung berücksichtigt worden, ersetzt die erforderliche Begründung auch unter Berücksichtigung des Beurteilungsspielraumes der Beklagten nicht. Die Erläuterungen zeigen, dass es sich nicht um eine „normale“ sehr gute Leistung, sondern um eine herausragende Leistung handelt. Somit musste dem Beamten eine neue Beurteilung erstellt werden.

Damit wird deutlich, dass es wichtig ist, Mitglied der Fachgewerkschaft DPVKOM zu sein und Maßnahmen des Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn von den Fachleuten der DPVKOM überprüfen zu lassen.