Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Musterklage zur Anerkennung von Postbeschäftigungszeiten

DPVKOM legt Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Köln ein!

Die DPVKOM lässt hinsichtlich der Anerkennung von Postbeschäftigungszeiten im Rahmen der tariflichen Eingruppierung von ehemaligen Beschäftigten der DHL-Delivery-Regionalgesellschaften nicht locker. Nachdem das Arbeitsgericht Bonn Ende November die entsprechende Musterklage unserer Fachgewerkschaft zurückgewiesen hatte, legte die DPVKOM gegen diese aus unserer Sicht falsche Entscheidung Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln ein.

So kämpft die DPVKOM weiterhin im Sinne der Beschäftigten für eine Anerkennung dieser Vorbeschäftigungszeiten, welche für Betroffene mit einem höheren Monatsentgelt einhergehen würde. Als Termin für die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht wurde der 7. Juli 2021 bekannt gegeben.