Zwei wichtige Themen standen im Mittelpunkt eines digitalen Meinungsaustauschs von Gewerkschaftsvertretern des dbb, der GDL und der DPVKOM mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Bernd Rützel am 22. April 2021. Dabei diskutierten die Gewerkschafter, unter ihnen die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus, mit dem Mitglied des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales unter anderem über den Gesetzentwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes sowie über den Referentenentwurf zur Änderung des Befristungsrechts.
In Bezug auf das Betriebsrätemodernisierungsgesetz forderten die Fachgewerkschaft DPVKOM, die GDL und der dbb mit Nachdruck ein elektronisches Zugangsrecht zur Dienststelle. Der Anteil an Beschäftigten, die mobil oder in flexiblen Arbeitszeitmodellen arbeiten, nimmt bedingt durch die schnell fortschreitende Digitalisierung von Arbeitsprozessen und -abläufen stetig zu. Dies hat zur Konsequenz, dass diese Beschäftigten für die Gewerkschaften auf dem herkömmlichen Weg über das „Schwarze Brett“, Print-Informationen oder Ansprache vor Ort kaum mehr zuverlässig erreichbar sind. Diese Problematik beim Arbeiten im Homeoffice ist während der Pandemie für Jedermann offensichtlich geworden. Der Anspruch auf digitalen Zugang zu den Beschäftigten der Dienststelle ergibt sich als Fortentwicklung des herkömmlichen Zugangsrechts aus dem Koalitionsrecht des Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. In diesem Zusammenhang sprach sich die DPVKOM-Bundesvorsitzende für ein uneingeschränktes Zugangsrecht aus.
Außerdem bekräftigten die Gewerkschafter ihre Forderung nach einer Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs im Betriebsverfassungsgesetz. Neue Arbeitsformen haben zu einer Zunahme der Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsverhältnissen geführt. Im Zuge der Digitalisierung wird diese Anzahl weiter steigen. Auch dieser Personenkreis muss über eine Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs unter den Schutz der Betriebsverfassung gestellt werden. Gleiches gilt für Leiharbeitnehmer oder auch für Beschäftigte, die im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen für mindestens drei Monate im Betrieb arbeiten.
Verbesserungen hervorgehoben
Der Bundestagsabgeordnete hob die Verbesserungen im Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes hervor. Hier nannte er einen besseren Kündigungsschutz für Initiatoren von Betriebsratswahlen, die Einführung der Sachverständigenregelung für Betriebsräte bei der Einsetzung von Künstlicher Intelligenz und die Mitbestimmung über die Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Ihm war es wichtig, dass Präsenssitzungen von Betriebsratsgremien Vorrang vor Videokonferenzen haben. Die Forderung zum digitalen Zugangsrecht wurde von ihm befürwortet.
Sachgrundlose Befristungen abschaffen
Zum Referentenentwurf „Änderung des allgemeinen Befristungsrechts“ nahmen die Gewerkschaftsvertreter ebenfalls Stellung. Hier forderten sie vehement, dass zukünftig sachgrundlose Befristungen generell abgeschafft werden. Die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung bezüglich der Reduzierung der Höchstdauer der sachgrundlosen Befristung von 24 auf 18 Monate bei einmaliger Verlängerung lehnten sie ab.
Außerdem sieht der Entwurf vor, dass eine Befristung – mit oder ohne Sachgrund – nicht mehr möglich sein soll, wenn unter Berücksichtigung des aktuell abzuschließenden befristeten Vertrages eine Gesamtdauer von fünf Jahren überschritten wird. Diese Begrenzung auf die Höchstdauer von 5 Jahren ist aus Sicht der Gewerkschaftsvertreter immer noch zu hoch und schafft keine soziale Sicherheit.
Zu diesem Referentenentwurf wollen die dbb-Gewerkschaften noch eine detaillierte Stellungnahme ausarbeiten.
Der Meinungsaustausch zu den beiden Themen soll Anfang Mai mit Vertretern der CDU fortgesetzt werden.