Die Deutsche Post AG (DP AG) wird auch in 2018 und 2019 von der Möglichkeit des Engagierten Ruhestands für bestimmte Zielgruppen von Beamten im Unternehmen Gebrauch machen. Wer als Beschäftigter diese Möglichkeit nutzen möchte, kann ab sofort einen Antrag stellen.
Die entsprechenden Informationen hierzu sind im Intranet der Deutschen Post („myNet“) eingestellt. Die Antragsfrist endet am 5. September 2018.
Dabei wird jeder Antrag – unabhängig von seinem Eingangszeitpunkt – im Hinblick auf zwei Kriterien geprüft:
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Vorruhestand bleiben unverändert. Dazu zählen:
Zu den Zielgruppen, die von der Möglichkeit des Engagierten Vorruhestandes Gebrauch machen können, zählen unter anderem „Postbankrückkehrer“, Beschäftigte der Zentrale im Unternehmensbereich 1 und Geschäftsbereich 14 sowie Beschäftigte im Overhead der verschiedenen Niederlassungsabteilungen, nicht jedoch Beamte im Zustelldienst – was auf heftige Kritik der DPVKOM stößt.
Weitere Informationen zum Vorruhestandsprogramm der Deutschen Post erhalten Beamte bei den Personalabteilungen vor Ort oder unter "myNet".