Die Gewährung einer Altersteilzeit (ATZ) für einige Jahre vor dem Ruhestand stehende Beschäftigte war und ist für Firmen ein „sozialverträgliches“ Instrument, um Personal und damit auch Personalkosten zu reduzieren.
Insofern dürfte es kaum Jemanden verwundern, dass gerade die seit Jahren im hiesigen Privat- und Geschäftskundengeschäft organisatorisch orientierungslos wirkende sowie notorisch klamme Deutsche Bank AG innerhalb ihrer Belegschaft verstärkten Bedarf zur Anwendung dieses „Personalabbauinstruments“ sieht. Erst im Mai dieses Jahres war die erst 2018 gegründete Deutsche Bank Privat- und Firmenkundenbank AG – samt ihrer Marke Postbank – in der Muttergesellschaft Deutsche Bank AG aufgegangen.
Eine spezielle Altersteilzeitregelung für die noch immerhin knapp 4 500 im Unternehmen beschäftigten Beamten – wirkungsgleich der bereits seit Langem für Arbeitnehmer bestehenden – soll dabei helfen. Entsprechend hat die Deutsche Bank beim zuständigen Bundesfinanzministerium einen Verordnungsentwurf angestoßen, welcher sich derzeit noch in der Ressortabstimmung befindet. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass sich vor dem beabsichtigten Inkrafttreten der Verordnung zum 1. Januar 2021 noch Grundlegendes ändern wird.
Altersteilzeit möglich, wenn betriebliche Belange diese zulassen
So hat der Entwurf der „Deutsche-Bank-Beamtenaltersteilzeitverordnung“ (DBBATZV) den im Folgenden aufgeführten Inhalt:
DPVKOM begrüßt geplante Regelung
Die DPVKOM als Teil der Tarifgemeinschaft begrüßt, wenn die DBBATZV schnellstmöglich in Kraft tritt. Das gibt Interessenten die Möglichkeit zur Planung. Im Gegenzug können Kolleginnen und Kollegen, deren Arbeitsplatz von Streichung bedroht ist, hoffen, dass dieser erhalten bleibt.