Bei der Deutschen Post gibt es weitere Warnstreiks!

Am 28. und 30 Januar 2023 gibt es bei der Deutschen Post AG weitere Warnstreiks. Die Fachge­werkschaft DPVKOM ruft erneut Beschäftigte in der Niederlassung Betrieb Karlsruhe und erstmals auch Mitarbeitende in der Niederlassung Betrieb Kiel zum Streik auf.

In der Niederlassung Betrieb Karlsruhe werden am 28. Januar von 7:00 bis 19:00 Uhr wieder die Zustellbasis in Knielingen sowie die Zustellstützpunkte Landau, Wilgartswiesen, Böchingen und Bad Bergzabern bestreikt. In der Niederlassung Betrieb Kiel ruft die DPVKOM ihre Mitglieder im Zustellstützpunkt Rendsburg dazu auf, die Arbeit niederzulegen. Der Streik beginnt hier am 28. Januar um 7:00 Uhr morgens und endet am 30. Januar um 17:00 Uhr. Durch die Warnstreiks werden in der Südpfalz, in Nordba­den sowie in Rendsburg und Umgebung mehrere Tausend Briefsendungen, Päckchen und Pakete nicht zugestellt.

Mit diesen Warnstreiks wollen die Beschäftigten und die DPVKOM den Druck auf den Arbeitgeber weiter erhöhen. Sie erwarten in der laufenden Tarifrunde ein Angebot, das die hervorragende Ar­beit aller Beschäftigten in den zurückliegenden Jahren finanziell anerkennt. Gerade die Beschäftig­ten in den unteren Entgeltgruppen, dazu zählen die Mitarbeitenden in den Brief- und Paketzentren, im Transportbereich und auch in derZustellung, leiden unter den hohen Preissteigerungen für Lebensmittel und Energie und brauchen deutlich mehr Geld im Portemonnaie. Die DPVKOM for­dert 12 Prozent mehr Entgelt, eine Mindesterhöhung der Monatsentgelte der un­teren Entgelt­gruppen um 500 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten sowie eine Höhergruppie­rung bestimmter Beschäftigtengruppen. Diese hohe Entgeltforderung ist vollauf gerechtfertigt. Die Deutsche Post zählt zu den Gewinnern der Corona-Pandemie und steht mit einem prognostizierten Ergebnis von 8,4 Milliarden Euro vor ihrem bislang besten Geschäftsjahr.

Zusätzlich zu der Entgeltforderung fordert die DPVKOM die Deutsche Post auf, zeitnah die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprä­mie von 3.000 Euro auszuzahlen, und zwar unabhängig von einer tarif­lichen Erhöhung der Entgel­te.  

Pressemitteilung