Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Beamte können bis zu 20 Tage Sonderurlaub für die Betreuung ihrer Kinder oder für die Pflege von Angehörigen nehmen

Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass Kitas, Schulen und andere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder geschlossen sind. Je länger dies der Fall ist, desto schwieriger wird die Sicherstellung der Kinderbetreuung durch berufstätige Eltern.

Das Bundesinnenministerium hat nunmehr einen Erlass veröffentlicht, nach dem betroffene Beamte bis Ende dieses Jahres bis zu 20 Tage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge nehmen können, wenn sie diese für die Kinderbetreuung benötigen. Auch für die Betreuung und Pflege von Angehörigen besteht die Möglichkeit des Sonderurlaubs.

Weitere Informationen gibt es unter dem folgenden Link:

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2020/RdSchr_20200407.html;jsessionid=15B8FA6F6B42C98B5E4B762935BAD4B6.1_cid373