Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Arbeitgeber müssen ihrer sozialen Verantwortung und Fürsorgepflicht gerecht werden!

Angesichts der sich rasch ausbreitenden Corona-Pandemie und der hiermit verbundenen Schließungen von Schul- und Betreuungseinrichtungen haben viele Beschäftigte große Schwierigkeiten, eine Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. In diesem Zusammenhang fordert die Fachgewerkschaft DPVKOM die Arbeitgeber Deutsche Post und Deutsche Telekom auf, über den bisher erfolgten Verweis auf die Möglichkeit zur Abwicklung von Überzeit aus Arbeitszeitkonten, dem Tausch von Schichten beziehungsweise zur Abwicklung von Erholungsurlaub hinaus, betroffene Beschäftigte finanziell zu unterstützen. Dies könnte beispielsweise in Form eines Teillohnausgleiches geschehen.

„Darüber hinaus müssen die Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht und ihrer sozialen Verant­wortung gegenüber den Beschäftigten gerecht werden. Sie müssen daher sicherstellen, dass den Mitarbeitern in ausreichender Anzahl Desinfektionsmittel, Handschuhe und Atemschutzmasken zum Schutz vor dem Corona-Virus zur Verfügung gestellt werden. Das betrifft in erster Linie die Zusteller, die tagtäglich Kundenkontakt haben. An solchen Schutzmitteln hapert es jedoch vielerorts“, so die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus. Und weiter: „Hier muss schnellstmöglich nachgebessert werden, denn auch solche Kontakte ent­schei­den schließlich mit darüber, ob die Pandemie eingedämmt wird.“ Unternehmen, die seit Jahren mit exorbitant hohen Gewinnen in der Öffentlichkeit glänzen, müssen ebenfalls ih­ren Beitrag leisten und ihre Mitarbeiter umfassend schüt­zen.  

Dessen ungeachtet muss in der gegenwärtigen Ausnahmesituation der Anwendungsbe­reich des Gesetzes zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikations­diensten in besonderen Fällen auch auf solche Pandemie-Szenarien ausgeweitet werden. Das Gesetz dient zur Sicherung einer Mindestversorgung und ist bislang anzuwenden bei erheblichen Störungen der Versorgung mit Postdienstleistungen oder Telekommunikati­onsdiensten, insbesondere infolge von Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücks­fällen, Sabotagehandlungen oder auch terroristischen Anschlägen. Danach sind Post­dienstleistungen auch im Katastrophenfall aufrechtzuerhalten und vorrangig für postbevor­rechtigte Kunden – dazu zählen unter anderem Verfassungsorgane, Behörden, Gerichte oder auch Aufgabenträger im Gesundheitswesen – zu erbringen. Ziel aller Beteiligten muss es sein, die Anzahl der sozialen Kontakte der Zusteller oder auch Telekom-Mitarbeiter auf ein Mindest­maß zu reduzieren.

Pressemitteilung