Angesichts der sich rasch ausbreitenden Corona-Pandemie und der hiermit verbundenen Schließungen von Schul- und Betreuungseinrichtungen haben viele Beschäftigte große Schwierigkeiten, eine Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. In diesem Zusammenhang fordert die Fachgewerkschaft DPVKOM die Arbeitgeber Deutsche Post und Deutsche Telekom auf, über den bisher erfolgten Verweis auf die Möglichkeit zur Abwicklung von Überzeit aus Arbeitszeitkonten, dem Tausch von Schichten beziehungsweise zur Abwicklung von Erholungsurlaub hinaus, betroffene Beschäftigte finanziell zu unterstützen. Dies könnte beispielsweise in Form eines Teillohnausgleiches geschehen.
„Darüber hinaus müssen die Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht und ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten gerecht werden. Sie müssen daher sicherstellen, dass den Mitarbeitern in ausreichender Anzahl Desinfektionsmittel, Handschuhe und Atemschutzmasken zum Schutz vor dem Corona-Virus zur Verfügung gestellt werden. Das betrifft in erster Linie die Zusteller, die tagtäglich Kundenkontakt haben. An solchen Schutzmitteln hapert es jedoch vielerorts“, so die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus. Und weiter: „Hier muss schnellstmöglich nachgebessert werden, denn auch solche Kontakte entscheiden schließlich mit darüber, ob die Pandemie eingedämmt wird.“ Unternehmen, die seit Jahren mit exorbitant hohen Gewinnen in der Öffentlichkeit glänzen, müssen ebenfalls ihren Beitrag leisten und ihre Mitarbeiter umfassend schützen.
Dessen ungeachtet muss in der gegenwärtigen Ausnahmesituation der Anwendungsbereich des Gesetzes zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen auch auf solche Pandemie-Szenarien ausgeweitet werden. Das Gesetz dient zur Sicherung einer Mindestversorgung und ist bislang anzuwenden bei erheblichen Störungen der Versorgung mit Postdienstleistungen oder Telekommunikationsdiensten, insbesondere infolge von Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen, Sabotagehandlungen oder auch terroristischen Anschlägen. Danach sind Postdienstleistungen auch im Katastrophenfall aufrechtzuerhalten und vorrangig für postbevorrechtigte Kunden – dazu zählen unter anderem Verfassungsorgane, Behörden, Gerichte oder auch Aufgabenträger im Gesundheitswesen – zu erbringen. Ziel aller Beteiligten muss es sein, die Anzahl der sozialen Kontakte der Zusteller oder auch Telekom-Mitarbeiter auf ein Mindestmaß zu reduzieren.