Wir über uns/Aufbau und Organe der DPVKOM
Die DPVKOM hat ihren Sitz in Bonn. Sie gliedert sich bundesweit in die
6 Regional- und Landesverbände
Bayern, Mitte, Nord, Nordrhein-Westfalen, Ost und Südwest. Die
DPVKOM, Landesverband Bayern e. V., ist dabei eine selbstständige
Gewerkschaft; sie ist korporativ der DPVKOM in Bonn angeschlossen.
Für die jungen DPVKOM-Mitglieder bis
zum vollendeten 30. Lebensjahr, Senioren
und Frauen gibt es eigene Vertretungen in
der DPVKOM, die sich explizit um deren Belange kümmern.
Der Gewerkschaftstag
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Der alle fünf Jahre stattfindende Gewerkschaftstag ist das oberste Organ
der DPVKOM. Er setzt sich zusammen aus dem Gewerkschaftsrat und den
stimmberechtigten Delegierten der Regional- und Landesverbände.
Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem:
- Festlegen der Grundsätze der Gewerkschaftspolitik und der
Organisation,
- Satzungsänderungen sowie
- Wahl des Bundesvorsitzenden und seiner Stellvertreter
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Seit dem DPVKOM-Gewerkschaftstag 2007 in Bonn ist Volker Geyer
Bundesvorsitzender der Kommunikationsgewerkschaft DPV. Zu seinen
Stellvertretern wurden Karlheinz Vernet Kosik, Horst Sayffaerth, Dirk Bühner
und Christina Lemke gewählt.
Der Gewerkschaftsrat
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Der Gewerkschaftsrat behandelt alle wichtigen
Angelegenheiten, soweit nicht der Gewerkschaftstag zuständig ist. Er tagt
mindestens einmal jährlich.
Der Gewerkschaftsrat besteht aus:
- dem Bundesvorstand,
- den stimmberechtigten Delegierten der Regional- und Landesverbände,
- den Ehrenvorsitzenden,
- dem Vorsitzenden der Schwerbehindertengruppe,
- dem Vorsitzenden der „Jungen Gewerkschafter“ sowie
- dem Vorsitzenden der Tarifkommission.
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Der Gewerkschaftsrat hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Kommissarische Bestellung von Mitgliedern des
geschäftsführenden Vorstandes, der Innenrevision, des Bundessprechers
der Fachgruppe Betriebs- und Personalräte sowie der Kassenprüfer,
- Wahl des Gewerkschaftstagsleiters, seiner zweier
Stellvertreter und von zwei Protokollführern für den nächsten
Gewerkschaftstag,
- das Aufstellen der Finanz- und Haushaltsordnung sowie
- die Gründung/Auflösung einschließlich der Entscheidung über
die geografische Veränderung von Regional- und Landesverbänden.
Der Bundesvorstand
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Der 15-köpfige Bundesvorstand ist zuständig für
alle Gewerkschaftsangelegenheiten, soweit nicht der Gewerkschaftstag
oder der Gewerkschaftsrat hierüber entscheidet. Er tagt mindestens
viermal im Jahr.
Zu seinen Aufgaben zählen neben der Einberufung des
Gewerkschaftstages und des Gewerkschaftsrates unter anderem das
Aufstellen des Haushaltsvoranschlages sowie des Geschäfts- und
Kassenberichtes für den Gewerkschaftstag und den Gewerkschaftsrat,
die Einrichtung von Kommissionen und Durchführung von Fachtagungen
sowie die Beschlussfassung über die Durchführung von Urabstimmungen
und Maßnahmen des Arbeitskampfes.
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Er besteht aus:
- dem Bundesvorsitzenden,
- fünf untereinander gleichberechtigten Stellvertretern,
- den Vorsitzenden der Regional- und Landesverbände,
- dem Sprecher der Fachgruppe Betriebs- und Personalräte,
- dem Vorsitzenden der Senioren sowie
- der Vorsitzenden der Frauen.
Der geschäftsführende Bundesvorstand
Der Bundesvorsitzende und seine Stellvertreter bilden den
geschäftsführenden Bundesvorstand. Dieser führt die laufenden Geschäfte der
DPVKOM in allen gewerkschafts- und berufspolitischen Angelegenheiten.
Die Gewerkschaftstage der Regional- bzw. Landesverbände
Die Regional- und Landesgewerkschaftstage sind die obersten Organe der
Regional- bzw. Landesverbände. Sie finden alle fünf Jahre statt und setzen
sich zusammen aus den Regional- bzw. Landesgewerkschaftsräten und den
stimmberechtigten Delegierten der Ortsverbände. Ihnen obliegen unter anderem
die Wahl der Regional- bzw. Landesvorstände, die Wahl der Delegierten zum
Gewerkschaftstag sowie die Beschlussfassung über gestellte Anträge.
Die Gewerkschaftsräte der Regional- bzw. Landesverbände
Die Regional- und Landesgewerkschaftsräte bestehen aus:
- den Regional- und Landesvorständen,
- den Sprechern der Fachgruppen Betriebs- und Personalräte,
- den Vorsitzenden der Ortsverbände,
- den Vorsitzenden der Jungen Gewerkschafter der Regional- bzw.
Landesverbände,
- den Vorsitzenden der Regional- bzw. Landesfrauen und
- den Vorsitzenden der Regional- bzw. Landessenioren.
Sie finden in Jahren ohne Regional- bzw. Landesgewerkschaftstage
mindestens einmal jährlich statt. Zu ihren Aufgaben zählen:
- kommissarische Berufung von Mitgliedern der Regional- bzw.
Landesvorstände und Fachgruppen sowie
- Diskussion und Weiterentwicklung der von den Regional- bzw.
Landesgewerkschaftstagen festgelegten Schwerpunkte der
gewerkschaftlichen Arbeit.
Die Regional- bzw. Landesvorstände:
Die Regional- bzw. Landesvorstände bestehen jeweils mindestens aus:
- dem Regional- bzw. Landesvorsitzenden,
- zwei gleichberechtigten Stellvertretern,
- dem Kassenführer,
- dem Sprecher der Fachgruppe Betriebs- und Personalräte,
- dem Vorsitzenden der Regional- bzw. Landessenioren sowie
- der Vorsitzenden der Regional- bzw. Landesfrauen.
Die Regional- bzw. Landesvorstände tagen nach Bedarf. Sie sind unter
anderem zuständig für:
- die Kontaktpflege mit den regionalen Arbeitgebern,
- die Präsenz der DPVKOM auf den Betriebs-, Personal- und
Abteilungsversammlungen in ihrer Region,
- die Beschlussfassung über Einrichtung oder Aufhebung eines
Ortsverbandes,
- die Betreuung der Ortsverbände oder auch
- die Werbung von Mitgliedern.
Bereichs-, Niederlassungs- und Ortsverbände
Die DPVKOM hat mehr als 170 Bereichs-, Niederlassungs- und Ortsverbände.
Diese können für einen Ort, den Zuständigkeitsbereich einer Niederlassung
oder einer anderen selbstständigen Organisationseinheit sowie für den
Bereich mehrerer Niederlassungen gebildet werden. Damit wird eine
mitgliedernahe Gewerkschaftsarbeit garantiert.
Bereichs-, Niederlassungs- und Ortsverbände führen mindestens einmal
jährlich eine Mitgliederversammlung durch. Spätestens alle fünf Jahre wählen
die Mitgliederversammlungen Vorstände, die mindestens aus dem Vorsitzenden
und einem oder mehreren Stellvertretern bestehen.