Entscheidung des Hauptausschusses in Sachen Call-Center-Mindestlohn ist ein Armutszeugnis!„Die Entscheidung des Hauptausschusses für Mindestarbeitsbedingungen, den Antrag auf Festsetzung eines Call-Center-Mindestlohns abzulehnen, ist ein Armutszeugnis sondergleichen. Damit wird das zweifellos in der Call-Center-Branche grassierende Lohn- und Sozialdumping zementiert.“ Mit diesen Worten reagiert der Bundesvorsitzende der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM), Volker Geyer, auf den heute bekannt gewordenen Beschluss des Hauptausschusses. Danach konnte das beim Bundesarbeitsministerium angesiedelte Gremium keine sozialen Verwerfungen im Bereich der Call-Center feststellen und erteilte dem von der DPVKOM über ihren Dachverband dbb beamtenbund und tarifunion initiierten Antrag auf Einführung eines Mindestlohns von 9,50 Euro eine Absage. „Ich frage mich, welche Arbeitsbedingungen überhaupt vorherrschen müssen, bevor soziale Verwerfungen in einem Wirtschaftszweig festgestellt werden? Das monatliche Bruttogehalt eines Call-Center-Beschäftigten von 1.000 Euro bei einer 40-Stunden-Woche und 20 Tagen Erholungsurlaub im Jahr reichen offenbar nicht aus, um soziale Verwerfungen zu konstatieren,“ so der DPVKOM-Bundesvorsitzende. Geyer weiter: „Die Leidtragenden dieser Entscheidung sind nicht nur die rund 92.000 in externen Call-Centern sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die nun weiterhin mit Niedrigstlöhnen von 5,75 Euro oder 6,45 Euro pro Stunde abgespeist werden. Auch die Sozialkassen und die Steuerzahler werden weiterhin belastet. Schließlich müssen mehr als sieben Prozent der Beschäftigten zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn Hartz-IV-Leistungen beantragen und diese werden bekanntlich von uns allen finanziert.“ Gleichzeitig forderte der DPVKOM-Bundesvorsitzende die einzelnen Arbeitgeber der Branche auf, sich zu einem Arbeitgeberverband zusammenzuschließen, mit dem dann tarifliche Regelungen abgeschlossen werden können. „Die Arbeitgeber merken doch selbst, dass sie kaum noch qualifizierte Beschäftigte finden, die bereit sind, zu solchen Niedriglöhnen zu arbeiten. Es muss daher doch auch in ihrem Interesse sein, die Einkommens- und Arbeitsbedingungen mittels Tarifverträgen zu verbessern.“ Download PDF
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