Vereinbarung zur Integration der Postbank in Deutsche Bank getroffen
Keine betriebsbedingten Beendigungskündigungen bei Postbank und Deutscher Bank bis Ende 2014

Die Deutsche Bank verzichtet im Zusammenhang mit der Integration der Deutschen Postbank infolge der im vergangenen Jahr erworbenen Mehrheitsbeteiligung bis Ende 2014 auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen. Darauf konnten sich die Deutsche Bank AG, die Deutsche Postbank AG, die Konzernbetriebsräte der Unternehmen, der Gesamtbetriebsrat der Deutschen Post­bank sowie die Tarifgemeinschaft DBV/komba/DPVKOM im Zuge ihrer Verhandlungen über ein Sozialrahmenpapier zur Postbank-Integration einigen. Dabei verständigten sich beide Seiten auf eine Vereinbarung, die heute vom Konzern­betriebsrat der Deutschen Bank AG angenommen wurde.

Bislang galt für die rund 13.500 Postbank-Tarifkräfte lediglich ein Kündigungsschutz bis zum 31. Dezember 2013. Für die 2.000 Beschäftigten der BHW Bauspargruppe lief der Kündigungsschutz zum 30. Juni 2011 aus. Die etwa 50.000 Mitarbeiter der Deutschen Bank hatten bis dato überhaupt keinen Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen.

Außerdem wurde vereinbart, dass die Arbeitsplätze soweit wie möglich in Deutsch­land verbleiben und keine Verlagerungen, etwa nach Osteuropa oder Indien, erfolgen. Dessen ungeachtet kann es jedoch durch die Integration der Deutschen Postbank in den Deutsche-Bank-Konzern zu einem Personalabbau kommen. Dieser muss jedoch sozialverträglich gestaltet werden.

Darüber hinaus einigten sich die Sozialpartner darauf, dass mögliche Aus­gliederungen von Unternehmensteilen ebenfalls sozialverträglich umgesetzt werden sollen. Dazu zählt auch, dass bestimmte materielle Besitzstände der Mitarbeiter (z. B. das laufende Monatsgehalt) beider Unternehmen dauerhaft durch Ausgleichs­zahlungen gesichert werden. Bislang wollte die Deutsche Bank diese Besitzstands­wahrung nur für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren zusagen. Gehaltseinbußen für die jetzigen Beschäftigten infolge von Ausgründungen sind damit aus Sicht der Tarifgemeinschaft DBV/komba/DPVKOM vom Tisch, die Mitarbeiter haben in finanzieller Hinsicht Planungssicherheit.

Vereinbart wurde auch, dass die Rechte und Anwartschaften der rund 10.400 bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamten gewahrt und weiterentwickelt werden. Außerdem sollen die Arbeitsbedingungen der Beamten im Vergleich zu den Arbeitnehmern nicht schlechter gestaltet werden.  

Auf der Basis dieser Rahmenvereinbarung wollen sich die Sozialpartner nun auf weitere rechtlich verbindliche Maßnahmen und Verfahren der Postbank-Integration, wie zum Beispiel Interessenausgleiche für einzelne Bereiche wie Kreditprozesse oder Call-Center, verständigen. In diesen Teilinteressenausgleichen wird dann fest­gelegt, wann und wie die im Einzelnen beabsichtigten Maßnahmen auf betrieblicher Ebene umgesetzt werden.

Download PDF