Lohndumping in Call-Center-Branche durch Mindestlohn verhindern
Die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) hat zum Auftakt der heute
(09.02.2010) in
Berlin beginnenden Kongressmesse „Call Center World“ ihre Forderung nach
einem branchenspezifischen Mindestlohn von 9,50 Euro bekräftigt. „Die
Call-Center-Branche wächst nach wie vor. Dieses Wachstum findet jedoch
überwiegend auf dem Rücken der rund 450.000 Call-Center-Beschäftigten statt,
die für ihre anstrengende Arbeit teilweise mit Dumpinglöhnen von 5 bis 6
Euro abgespeist werden. Um dieses Lohndumping zu beenden, brauchen wir einen
Mindestlohn von 9,50 Euro“, so der stellvertretende DPVKOM-Bundesvorsitzende
Karlheinz Vernet Kosik.
Mit diesem Mindestlohn ist gewährleistet, dass ein Vollzeitarbeitnehmer ohne
zusätzliche staatliche Unterstützungsleistungen seinen Lebensunterhalt
verdienen kann. Vor diesem Hintergrund hat auf Initiative der DPVKOM ihre
Dachorganisation dbb beamtenbund und tarifunion im November vergangenen
Jahres den im Bundesarbeitsministerium beheimateten Hauptausschuss für
Mindestarbeitsbedingungen aufgefordert, einen Mindestlohn für die
Call-Center-Branche festzulegen. Nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG)
können Mindestarbeitsentgelte in einem Wirtschaftszweig festgesetzt werden,
wenn in dem Wirtschaftszweig bundesweit die an Tarifverträge gebundenen
Arbeitgeber weniger als 50 Prozent der unter den Geltungsbereich dieser
Tarifverträge fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Dies ist in der
Call-Center-Branche der Fall.
Nach Auffassung der DPVKOM sind Mindestlöhne jedoch nur ein erster Schritt
in die richtige Richtung. Auch die Arbeitsbedingungen müssen verbessert
werden. Dazu zählen beispielsweise bezahlte Bildschirmpausen von zehn
Minuten pro Stunde, ein Erholungsurlaub von 30 Tagen oder auch eine
wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden. Vernet Kosik: „Die
Arbeitsbelastungen und Anforderungen für Call-Center-Mitarbeiter sind enorm.
Stress, Hektik, Zeitdruck und ‘schwierige Kunden’ kennzeichnen den
Arbeitsalltag ebenso wie starke Belastungen für Stimme und Gehör.
Gleichzeitig werden eine hohe fachliche Qualifikation sowie soziale und
kommunikative Kompetenzen der Mitarbeiter vorausgesetzt. Dies muss sich in
den Entgelt- und Arbeitsbedingungen positiv niederschlagen.“
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