Mindestlohnausschuss muss Mindestlohn für Call-Center-Branche festlegen

Die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) fordert den heute von der Bundesregierung eingesetzten Mindestlohnausschuss auf, einen branchenspezifischen Mindestlohn für Call-Center festzulegen. Dieses siebenköpfige Gremium hat nach dem neuen Mindestarbeitsbedingungengesetz die Aufgabe, Wirtschaftszweige mit geringer Tarifbindung zu bestimmen, in denen Mindestlöhne gelten sollen. „Wir begrüßen, dass damit die Weichen für die Festlegung weiterer Mindestlöhne gestellt wurden. Ein Mindestlohn für die Call-Center-Branche ist aus unserer Sicht unabdingbar. Schließlich leiden die Beschäftigten hier unter Dumpinglöhnen von teilweise fünf bis sechs Euro pro Stunde“, so der DPVKOM-Bundesvorsitzende Volker Geyer.

Die Kommunikationsgewerkschaft DPV fordert aus diesem Grund für die rund 450.000 Beschäftigten in den etwa 5.700 Call-Centern einen Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde. Geyer weiter: „Nur mit diesem Stundenlohn ist gewährleistet, dass ein Vollzeitarbeitnehmer ohne zusätzliche staatliche Unterstützungsleistungen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.“
 
Die DPVKOM erwartet vom neuen Mindestlohnausschuss unter Leitung des früheren Hamburger Bürgermeisters Klaus von Dohnanyi, dass er schnellstmöglich dem in der Call-Center-Branche grassierenden Lohndumping Einhalt gebietet und hier einen Mindestlohn festsetzt. Über dessen konkrete Höhe entscheidet ein Fachausschuss. Dieser wird für Wirtschaftszweige errichtet, in denen Mindestlöhne gelten sollen. Das vom Fachausschuss beschlossene Mindestentgelt kann dann von der Bundesregierung mit Hilfe einer Rechtsverordnung für rechtsverbindlich erklärt werden.

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