DPVKOM fordert bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Call-Centern„Nur mit einem Mindestlohn von 9,50 Euro ist gewährleistet, dass ein Vollzeitarbeitnehmer in einem Call-Center ohne staatliche Unterstützungsleistungen seinen Lebensunterhalt verdienen kann.“ Dies sagte der Vorsitzende der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM), Volker Geyer, heute in der DPVKOM-Pressekonferenz „Lohn- und Sozialdumping bekämpfen! Für bessere Arbeitsbedingungen in Call-Centern!“ in Bonn. Die Einführung eines branchenbezogenen Mindestlohnes ist aus Sicht der DPVKOM notwendig, um das in der Call-Center-Branche grassierende Lohn- und Sozialdumping wirksam zu bekämpfen. Während die Branche Jahr für Jahr um rund 12 Prozent wächst und die rund 5.700 Call-Center mit ihren knapp 450.000 Beschäftigten Gewinne erwirtschaften, werden die Mitarbeiter teilweise mit Stundenlöhnen von 5 bis 6 Euro abgespeist. „Davon kann kein Arbeitnehmer leben, geschweige denn eine Familie ernähren“, so Geyer weiter. Die DPVKOM wird sich deshalb dafür einsetzen, dass für den Bereich der Call-Center Mindestarbeitsentgelte mithilfe des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (MiArbG) festgelegt werden. Dieses ermöglicht die Einführung von Mindestlöhnen für Wirtschaftszweige, in denen die an Tarifverträge gebundenen Arbeitgeber weniger als 50 Prozent der unter den Tarifvertrag fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Dies ist in der Call-Center-Branche der Fall. Nach Auffassung der DPVKOM sind Mindestlöhne jedoch nur ein erster
Schritt in die richtige Richtung. So müssen auch die Arbeitsbedingungen
tarifvertraglich geregelt werden. Dazu zählen beispielsweise bezahlte
Bildschirmpausen von zehn Minuten pro
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