Gib Lohn- und Sozialdumping keine Chance! Unsere Arbeit ist mehr wert!
Fast 7 Millionen Menschen arbeiten hierzulande im Niedriglohnbereich. Zahlreiche Arbeitnehmer erhalten Stundenlöhne von 3, 4 oder 5 Euro. Sie alle können nicht von ihrer Hände Arbeit leben und sind deshalb auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen. Alleine in Berlin muss fast jeder Fünfte Hartz IV beantragen, damit er (über-)leben kann.
Und warum?
Weil in diesem Land in nahezu allen Wirtschaftsbereichen ein Wettbewerb stattfindet, der nur über die niedrigsten Löhne und schlechtesten Arbeitsbedingungen geführt wird. Lohn- und Sozialdumping und der Verfall des Wertes von Arbeit – auch und gerade in der Post-, Telekommunikations- und Call-Center-Branche – sind die Folgen dieses „kranken“ Wettbewerbs.
Doch auch bei Post, Telekom, Call-Centern und Postbank gilt: Die Arbeit der Beschäftigten ist mehr wert! Deshalb fordern die Kommunikationsgewerkschaft DPV und die Beschäftigten unter anderem:
Mindestlöhne für die Beschäftigten der Post- und Call-Center-Branche
In der Postbranche wird der Wettbewerb über die niedrigsten Löhne und schlechtesten Arbeitsbedingungen geführt. Die Lohnspirale dreht sich hier immer schneller nach unten. Nicht nur Paketzusteller werden mit Dumpinglöhnen von 3 Euro abgespeist, auch zahlreiche Briefzusteller erhalten mittlerweile Löhne, die unter der für Deutschland geltenden Niedriglohnschwelle von 9,06 Euro liegen. So bekommt ein Briefzusteller in Sachsen durchschnittlich nur 6,23 Euro in der Stunde. Das sind nur 990 Euro brutto im Monat. Beschäftigte mit solchen Niedriglöhnen sind gezwungen, staatliche Unterstützungsleitungen – im Klartext: Hartz IV – zu beantragen. Das belastet jedoch im erheblichen Ausmaß die Sozialkassen und damit die Steuerzahler. Außerdem ist bei solchen Dumpinglöhnen die Altersarmut quasi vorprogrammiert. Nur mit einem Postmindestlohn von 9,80 Euro ist gewährleistet, dass die Beschäftigten der Postbranche mit ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt finanzieren können, und zwar ohne staatliche Hilfe. Dafür macht sich die DPVKOM stark.
Die Situation in der Call-Center-Branche ist ähnlich. Auch hier wird der Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten geführt. Stundenlöhne von 5,75 Euro für Call-Center-Agenten sind keine Seltenheit. Allein in der Call-Center-Branche müssen mittlerweile mehr als sieben Prozent der insgesamt rund 92.000 in reinen Call-Centern sozialversicherungspflichtig Beschäftigten staatliche Unterstützungsleistungen beantragen. Auch hier setzen sich die DPVKOM und die Beschäftigten mit Nachdruck für einen Mindestlohn von 9,50 Euro ein. Leider wurde ein entsprechender Antrag der DPVKOM auf Festlegung eines Mindestlohns am 7. Juli 2011 vom Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte abgelehnt. Dieses 7-köpfige Gremium ist beim Bundesarbeitsministerium angesiedelt und legt fest, in welchen Wirtschaftsbranchen soziale Verwerfungen bestehen. Aus Sicht der DPVKOM ist dies in der Call-Center-Branche zweifellos der Fall. So kann das monatliche Bruttogehalt eines Call-Center-Beschäftigten schon einmal bei 1.000 Euro liegen, wohlgemerkt bei einer 40-Stunden-Woche und 20 Tagen Erholungsurlaub im Jahr.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Viele Arbeitgeber sind dazu übergegangen, ihre festangestellten Arbeitnehmer durch Leih- und Zeitarbeiteiter zu ersetzen. Dabei kommt es häufig zu einem „Drehtüreffekt“. Fest angestellte Beschäftigte werden zunächst gekündigt, um sie dann über Leih- und Zeitarbeitsunternehmen als Leiharbeiter weiterzubeschäftigen. Die Firmen versprechen sich dadurch natürlich die Senkung von Lohnkosten. Leiharbeit stellt dabei nicht mehr ein Mittel zur vorübergehenden Abfederung von Auftragsspitzen dar, sondern wird vielmehr als unternehmerisches Instrument zur Steigerung des Profits genutzt. Diese atypischen Beschäftigungsformen verstärken den Druck auf die regulären Arbeitsplätze und verdrängen diese nach und nach. Außerdem werden Stammbelegschaften durch den verstärkten Einsatz von Leih- und Zeitarbeitnehmern verunsichert und diszipliniert. Auch die Deutsche Post und die Deutsche Telekom setzen in ihren Betrieben Leih- und Zeitarbeiter ein. Diese verdienen zum Teil deutlich weniger als die Stammbelegschaft.
Die DPVKOM betrachtet die Ausweitung der Leih- und Zeitarbeit mit großer Sorge. Diese Beschäftigungsverhältnisse darf es nur dann geben, wenn Auftragsspitzen oder vorübergehende Personalengpässe zu bewältigen sind. Das Verdrängen regulärer Beschäftigungsformen durch Leih- und Zeitarbeit lehnt die DPVKOM ab. Sie will, dass zahlreiche Leih- und Zeitarbeitsplätze in „Normalarbeitsverhältnisse“ umgewandelt werden und die Beschäftigten damit eine Perspektive für eine Festanstellung erhalten. Die DPVKOM fordert darüber hinaus: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Dieser Grundsatz der Gleichstellung muss zwingend beachtet werden. Dann verliert die Kostensenkungsstrategie „Leih- und Zeitarbeit“ für die Unternehmen ihren Reiz.
Unbefristete und sichere Arbeitsplätze, die die Sozialkassen entlasten
Die Umwandlung von Normalarbeitsverhältnissen in sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse – dazu zählen befristete, geringfügige oder auch Teilzeit-Arbeitsverhältnisse sowie die Leih- und Zeitarbeit – bietet für die Unternehmen einige Vorteile. So verdienen die „atypisch“ Beschäftigten nicht nur deutlich weniger als die fest angestellten „Normalarbeitnehmer“, sondern erhöhen auch die Flexibilität des Personaleinsatzes. Außerdem sparen Unternehmen ein Teil der Sozialabgaben, wenn sie beispielsweise 400-Euro-Jobber einstellen. Leider gehen immer mehr Unternehmen dazu über, bestehende Vollzeitarbeitsplätze in Teilzeitstellen umzuwandeln und diese dann zu befristen. Oder sie bieten von vornherein befristete Stellen an, um Auftragsspitzen abzudecken. Beschäftigte müssen sich in regelmäßigen Abständen neue Jobs suchen oder bangen, ob ihr Arbeitsverhältnis eventuell nochmals befristet verlängert wird. Planungssicherheit und soziale Sicherheit sehen anders aus.
Die Zunahme dieser Arbeitsverhältnisse hat darüber hinaus auch negative Auswirkungen auf die Sozialkassen, da diesen schlichtweg regelmäßige Einnahmen fehlen. Statt in die Sozialkassen einzuzahlen und damit gewissen Rentenansprüche zu erwerben, sind heute viele Mitarbeiter auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen, um überhaupt ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Das darf nicht sein. Deswegen setzen sich die DPVKOM und die Beschäftigten für unbefristete und sichere Arbeitsplätze ein.
Mehr Schutz für Beschäftigte bei Unternehmensverkäufen
Umstrukturierungen, Ausgliederungen und Verkäufe von Unternehmenseinheiten stehen in den Unternehmen im Organisationsbereich der DPVKOM auf der Tagesordnung. In diesem Zusammenhang scheint ein Betriebsübergang für die Postnachfolgeunternehmen und Call-Center gemäß §613a Bürgerliches Gesetzbuch – dieser regelt die Rechte und Pflichten bei einem Betriebsübergang – geradezu eine magische Anziehungskraft zu entwickeln, wenn es darum geht, auf legale Art und Weise Personal abzubauen, Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und Kosten einzusparen. So ist seit einigen Jahren die Tendenz zu beobachten, dass große Unternehmensteile aus den Stammunternehmen herausgelöst und diese gesellschaftsrechtlich eigenständig weitergeführt werden. Arbeitnehmer des Stammunternehmens werden dann in die „neuen“ Unternehmen verschoben. An den Arbeitsinhalten und –abläufen ändert sich nur wenig.
Dass das Arbeitsverhältnis eines übergeleiteten Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang nicht automatisch endet, ist für viele Betroffene nur ein schwacher Trost. Schließlich gibt es nur eine einjährige Schutzfrist für die im „alten Unternehmen“ tarifvertraglich oder in Betriebsvereinbarungen geregelten Ansprüche der Beschäftigten. Gelten bei dem neuen Inhaber bereits andere – in der Regel schlechtere – Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen oder werden dort neue Regelungen vereinbart, so werden diese unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse der übergeleiteten Arbeitnehmer angewandt.
Um den Schutz der Beschäftigten bei Betriebsübergängen zu verbessern, setzt sich die DPVKOM bereits seit Längerem für eine Änderung des § 613a BGB ein. Dieser muss schnellstmöglich den wirtschaftlichen Realitäten in den Unternehmen angepasst werden. Es kann nicht sein, dass mithilfe dieser Regelung Arbeitsbedingungen verschlechtert und Löhne abgesenkt werden.
Weg mit der „Geiz ist geil-Mentalität“
Die in Deutschland weit verbreitete „Geiz ist geil-Mentalität“ ist nicht nur in vielen Unternehmen hinsichtlich der Bezahlung ihrer Mitarbeiter anzutreffen. Auch viele Verbraucher und Kunden sind ständig auf der Jagd nach den günstigsten Produktangeboten und Dienstleistungen. Dies geschieht oftmals aus wirtschaftlicher Notwendigkeit. Jeder sollte allerdings bedenken, dass ein solches Verhalten letzten Endes auch Auswirkungen auf die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten hat, und zwar in allen Wirtschaftsbranchen. Um Waren und Dienstleistungen an die Frau bzw. den Mann zu bringen, müssen Unternehmen diese möglichst preisgünstig anbieten. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn an anderer Stelle – in der Regel bei den Personalkosten – gespart wird. Damit geraten die Löhne der Beschäftigten immer weiter unter Druck. Wer nicht bereit ist, für gute Arbeit und Produkte auch einen entsprechenden Preis zu zahlen, leistet dieser Entwicklung hin zu Niedriglöhnen und damit auch zu leeren Sozialkassen Vorschub. Der Wert der Arbeit geht damit immer mehr verloren. Gute Qualität hat jedoch ihren Preis. Das gilt auch für die Arbeit der Arbeitnehmer und Beamten.
Schluss mit einer Regulierungspolitik, die Investitionen verhindert und Arbeitsplätze gefährdet
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die Regulierung des Post- und Telekommunikationsmarktes zuständig. Sie sorgt dafür, dass Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu den jeweiligen Märkten haben, wenn sie denn bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Obwohl der Post- und Telekommunikationsmarkt mittlerweile vollständig liberalisiert ist und die Wettbewerber der Deutschen Post und Deutschen Telekom ihre Marktanteile merklich ausbauen konnten, werden beide Märkte nach wie vor stark reguliert. So legt die Bundesnetzagentur zum Beispiel fest, welche Entgelte die Deutsche Telekom verlangen darf, wenn Konkurrenten die von ihr bereit gestellte Infrastruktur nutzen wollen. Das erschwert nicht nur die Planungssicherheit für die Unternehmen, sondern verhindert in letzter Konsequenz auch notwendige Investitionen. Diese Regulierungspolitik ohne einen entsprechenden Investitionsschutz für die Unternehmen, die den Ausbau der Netze gewährleisten, gefährdet darüber hinaus auch Arbeitsplätze. Deswegen muss Schluss sein mit dieser Regulierungspolitik.
Die DPVKOM und die Beschäftigten fordern die Bundesregierung und die Unternehmen auf, ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und endlich dafür zu sorgen, dass die Menschen hierzulande für ihre Arbeit anständig bezahlt werden. Um ihre Forderungen zu unterstreichen, zeigt sie dem Lohn- und Sozialdumping hierzulande die Rote Karte.
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