Referenzmodell bei D+S AG ist rechtswidrig – jetzt Widerspruch einlegen!

Der Call-Center-Betreiber D+S AG hat erklärt, dass er das sogenannte „Referenzmodell“ ab dem 1. September 2009 anwenden wird. Dieses sieht vor, dass die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Monate vor dem Urlaub und der letzten zwölf Monate vor der Krankheit eines Arbeitnehmers während des Urlaubs beziehungsweise der Krankheit fortgeschrieben wird. Hat ein Mitarbeiter vor Urlaubsbeginn oder vor einer Krankheit nun aus betrieblichen Gründen weniger als die Sollarbeitszeit gearbeitet, wird sein Arbeitszeitkonto auch während des Urlaubs beziehungsweise der Krankheit durch Minusbuchungen belastet.

Nach Auffassung der DPVKOM ist dies rechtswidrig. In einem Themenfaltblatt und einem Plakat informiert sie die Beschäftigten der D+S AG über das rechtswidrige Vorgehen ihres Arbeitgebers und rät diesen, Widerspruch gegen den Abzug von Arbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto einzulegen. Dieser Widerspruch kann mithilfe des Musterschreibens erfolgen, das die DPVKOM den Beschäftigten zur Verfügung stellt.