Neues Themenfaltblatt „Die beamtenrechtliche Rückernennung“In einem neuen Themenfaltblatt beantwortet die DPVKOM Fragen zur beamtenrechtlichen Rückernennung. So werden Beamte der Postnachfolgeunternehmen, für die keine Beschäftigungsmöglichkeiten mehr gesehen werden, mitunter in andere Bundesbehörden vermittelt. In vielen Fällen entspricht die Besoldungsgruppe des Dienstpostens, auf den der Beamte versetzt werden soll, nicht dem statusrechtlichen Amt, das der Beamte bislang innehat. Eine dauerhafte Versetzung ist jedoch nur dann möglich, wenn der Beamte
hiermit einverstanden ist. Gleichzeitig muss er sein Einverständnis mit der
so genannten Rückernennung erklären. Mit dieser Rückernennung bekommt der
Beamte das statusrechtliche Amt verliehen, das dem Dienstposten entspricht,
den er bei der aufnehmenden Behörde hat. Im Themenfaltblatt erhalten Sie
unter anderem eine Antwort darauf, welche besoldungsrechtlichen Konsequenzen
mit der Rückernennung verbunden sind. |