Besoldungserhöhung für Beamte der Postnachfolgeunternehmen zunächst unter VorbehaltIm Bezügemonat August 2010 erhalten Beamte der Postnachfolgeunternehmen rückwirkend zum 1. Januar 2010 eine lineare Besoldungserhöhung um 1,2 Prozent. Die Auszahlung der Besoldung steht unter Vorbehalt, da das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011) bis dahin noch nicht rechtskräftig sein wird. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages will am 27. September 2010 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf eines BBVAnpG 2010/2011 durchführen. Die Bundesregierung hatte bereits am 3. Mai 2010 zugestimmt und die Übernahme des Tarifergebnisses für die Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger des Bundes mit linearen Anhebungen zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent, zum 1. Januar 2011 um 0,6 Prozent und zum 1. August 2011 um weitere 0,3 Prozent beschlossen. Außerdem sollen Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen zum 1. Januar 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro erhalten. Dass der Gesetzentwurf den Innenausschuss bislang nicht passiert hat, liegt in Kontroversen zwischen den Parteien begründet. Ein SPD-Antrag zielt darauf ab, das BBVAnpG 2010/2011 im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung am 6. und 7. Juni 2010 beschlossenen Paket zur Haushaltskonsolidierung zu behandeln, dass unter anderem den Verzicht auf die geplante Erhöhung des Weihnachtsgeldes für Beamte vorsieht. Dagegen gibt es keine Überlegungen, dass BBVAnpG 2010/2011 vom Tarifergebnis zu entkoppeln oder in den zentralen Elementen (Zeitpunkt/Höhe der linearen Anpassung und Einmalzahlung) zu verändern. Es ist davon auszugehen, dass das BBVAnpG 2010/2011 das parlamentarische Verfahren nach der sogenannten parlamentarischen Sommerpause und der Anhörung zügig durchlaufen wird. Ob und in welcher Hinsicht die Frage der „Sonderzahlung“ gelöst werden kann, ist offen.
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