Petition in Sachen Postbeamtenkrankenkasse„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Bundesanstalt Post Gesetz (BAPostG) wie folgt geändert wird:
So lautet der Wortlaut einer Petition vom 4. September 2009 des DPVKOM-Mitglieds Uwe Kelling an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Mit dieser Petition beschwert sich Uwe Kelling unter anderem über die langen Bearbeitungszeiten und die schlechte telefonische Erreichbarkeit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Außerdem kritisiert er, dass gegen die Bescheide der PBeaKK oftmals Widerspruch eingelegt werden muss, da die Krankenkasse die von den Ärzten in Rechnung gestellten Leistungen nicht anerkennt. Um den öffentlichen Druck auf den Gesetzgeber zu erhöhen, das BAPostG entsprechend zu ändern, fordert die DPVKOM ihre Mitglieder und die PBeaKK-Versicherten sowie ihre mitversicherten Angehörigen auf, die Petition von Uwe Kelling zu unterstützen. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten: Zum einen können Sie die Petition im Internet mitzeichnen. Sie finden die Petition von Uwe Kelling direkt in der Rubrik „Petitionen in der Mitzeichnung“. Alternativ können Sie beispielsweise auch den Suchbegriff Postbeamtenkrankenkasse in die Suchmaske eingeben. Um die Petition mitzeichnen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Frist für die Mitzeichnung beträgt 6 Wochen, das heißt bis zum 13. November 2009 müssen Sie die Petition mitgezeichnet haben. Wird die Petition von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Sie können die Petition aber auch durch ein Schreiben an den Petitionsausschuss unterstützen. Hier müssen Sie nur noch Ihre Adresse und das Datum eintragen und die Petition unterschreiben. Senden Sie es anschließend ausreichend frankiert an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
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