Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Meinungsfreiheit für Beschäftigte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit einem gestern verkündeten Urteil die Meinungsfreiheit der Beschäftigten gestärkt. Dieses wird von der DPVKOM ausdrücklich begrüßt. Das Gericht hatte entschieden, dass eine öffentlich geäußerte Kritik am Arbeitgeber nicht grundsätzlich eine Kündigung rechtfertigt. So war eine Altenpflegerin fristlos gekündigt worden, weil sie Missstände bei ihrem Arbeitgeber publik gemacht hatte. Nachdem zuvor das Bundesarbeitsgericht und das Bundesverfassungsgericht die Kündigung bestätigt hatten, sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hierin eine Verletzung der Meinungsfreiheit. Das Urteil des Straßburger Gerichtshof ist allerdings noch nicht rechtskräftig.