Hauptausschuss für Mindestarbeitsbedingungen befasste sich mit Call-Center-MindestlohnAm 4. Juli hat sich der Hauptausschuss für Mindestarbeitsbedingungen mit dem von der dbb tarifunion auf Initiative der DPVKOM gestellten Antrag auf Festsetzung eines Call-Center-Mindestlohns nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz befasst. In der Sitzung des 7-köpfigen Gremiums unter Vorsitz des früheren Hamburger Bürgermeisters Klaus von Dohnanyi begründeten der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr, und der DPVKOM-Bundesvorsitzende Volker Geyer ausführlich diesen Antrag und ihre Forderung nach einem Mindestlohn von 9,50 Euro. Nach dem Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen kann der Hauptausschuss die Festsetzung von Mindestlöhnen in einem Wirtschaftszweig beschließen, wenn die Tarifbindung weniger als 50 Prozent beträgt und soziale Verwerfungen in diesem Wirtschaftszweig vorliegen. Diese Voraussetzungen sind nach der Auffassung der dbb tarifunion und der DPVKOM in der Call-Center-Branche gegeben. Derzeit sind in Deutschland rund 92.000 Menschen in reinen Call-Centern tätig, die nicht einem Unternehmen, wie etwa Post oder Telekom, angegliedert sind. In der gesamten Branche der reinen Call-Center-Dienstleister existiert derzeit nur ein einziger, inzwischen aber auch gekündigter Haustarifvertrag. Die Entgelte und sonstigen Arbeitsbedingungen werden also fast ausschließlich individuell zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Beschäftigten vereinbart. Aus Sicht der dbb tarifunion und der DPVKOM machen die derzeitigen Entgeltbedingungen in den Call-Centern die Einführung eines Mindestlohns in der Branche dringend erforderlich. Stundenentgelte unterhalb der Niedriglohnschwelle und sogar nah an der Armutsgrenze sind keine Seltenheit. Der Prozentsatz der Personen, die neben ihrem Entgelt auf ergänzende Leistungen des Staates angewiesen sind (sogenannte „Aufstocker“) ist in der Call-Center-Branche dreimal so hoch wie der Anteil der „Aufstocker“ an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt. Damit sind in der Call-Center-Branche soziale Verwerfungen festzustellen, die aufgrund der fast nicht vorhandenen Tarifbindung in diesem Bereich derzeit auch nicht durch die Tarifvertragsparteien beseitigt werden können. Somit ist die Politik gefragt, durch Anwendung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes Bedingungen herzustellen, die es den Beschäftigten in den Call-Centern ermöglichen, von ihrer Arbeit leben zu können. Aus unserer Sicht ist hierzu die Einführung eines Mindestlohns in Höhe von 9,50 Euro erforderlich. Die Kommunikationsgewerkschaft DPV ist die einzige Fachgewerkschaft der Call-Center-Branche, die sich nachhaltig mit diesem Antrag für eine Verbesserung der Bezahlungs- und Arbeitsbedingungen der Call-Center-Mitarbeiter einsetzt. |