DPVKOM fordert mehr Schutz für Beschäftigte bei Betriebsübergängen

GesprächDie von der DPVKOM vorgeschlagenen Änderungen des § 613 a BGB, der die Rechte und Pflichten bei einem Betriebsübergang regelt, standen im Mittelpunkt eines Gespräches zwischen (v.l.) dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, dem Mitglied des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Gitta Connemann (CDU), dem DPVKOM-Bundesvorsitzenden Volker Geyer und seinem Stellvertreter Horst Sayffaerth am 13. Mai in Berlin.

Die Zusammenkunft kam aufgrund einer von der DPVKOM im März dieses Jahres gestarteten Initiative zur Änderung des § 613 a BGB zustande. In einem im Frühjahr versandten Schreiben an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen bekräftigte der DPVKOM-Bundesvorsitzende Volker Geyer die schon seit Längerem von unserer Gewerkschaft geforderte Novellierung dieser Gesetzesvorschrift, um den Schutz der Beschäftigten bei Betriebsübergängen deutlich zu verbessern. So werden im Organisationsbereich der DPVKOM Betriebsübergänge oftmals nur deshalb durchgeführt, um bestehende Tarifverträge zu umgehen und um Arbeitsbedingungen und Löhne der von einem Betriebsübergang betroffenen Mitarbeiter zu verschlechtern. In dem Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten wiesen die DPVKOM-Vertreter nun nochmals daraufhin, dass diese Entwicklung gestoppt werden müsse. Gleichzeitig stellten sie die Vorschläge der DPVKOM im Hinblick auf eine Ausweitung des Arbeitnehmerschutzes dar. So sollen beispielsweise bestehende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen bei einem Betriebsübergang automatisch auch für den neuen Inhaber gelten. Außerdem sollen nach dem Willen der DPVKOM betriebsbedingte Kündigungen innerhalb von drei Jahren nach dem Betriebsübergang – außer im Insolvenzfall – ausgeschlossen sein.

Die Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagten zu, die Vorschläge der DPVKOM zu prüfen. Beide Seiten vereinbarten die Fortsetzung des Meinungsaustausches.