Gespräch mit SPD-Generalsekretärin: Andrea Nahles unterstützt
DPVKOM-Forderungen
Mindestlöhne
für die Post- und Call-Center-Branche sowie die aus Sicht der DPVKOM
notwendige Novellierung des § 613a BGB, der Rechte und Pflichten bei einem
Betriebsübergang regelt, standen im Mittelpunkt eines Gespräches zwischen
dem DPVKOM-Bundesvorsitzenden Volker Geyer und SPD-Generalsekretärin Andrea
Nahles am gestrigen Donnerstag in Berlin.
Dabei bekräftigte Geyer nochmals die Forderung der DPVKOM nach einer
Verlängerung des Postmindestlohns von 9,80 Euro. Nur mit diesem Mindestlohn
könne Lohn- und Sozialdumping in der Postbranche verhindert werden. Nahles
unterstützte die Forderung der DPVKOM und will sich für eine entsprechende
Lohnuntergrenze stark machen.
Darüber hinaus begrüßte sie die Initiative der DPVKOM hinsichtlich eines
Mindestlohns von 9,50 Euro bei den Call-Centern. Sie stimmte mit dem
DPVKOM-Bundesvorsitzenden darin überein, dass das in der Branche
grassierende Lohn- und Sozialdumping mit Stundenlöhnen von fünf bis sechs
Euro nicht länger hingenommen werden könne.
Auch beim Thema Betriebsübergang nach § 613a BGB herrschte
Übereinstimmung zwischen den Gesprächspartnern. Dieser soll dem Schutz von
Arbeitnehmern dienen, wenn Teile eines Betriebes in ein anderes Unternehmen
überführt werden. Häufig lagern Arbeitgeber Betriebsteile im Wege des
Betriebsübergangs jedoch nur deshalb aus, um Arbeits- und
Einkommensbedingungen zu verschlechtern. Diesem Missbrauch der gesetzlichen
Regelungen muss aus Sicht von Geyer und Nahles ein Riegel vorgeschoben
werden.