Gespräch mit SPD-Generalsekretärin: Andrea Nahles unterstützt DPVKOM-Forderungen

Mindestlöhne für die Post- und Call-Center-Branche sowie die aus Sicht der DPVKOM notwendige Novellierung des § 613a BGB, der Rechte und Pflichten bei einem Betriebsübergang regelt, standen im Mittelpunkt eines Gespräches zwischen dem DPVKOM-Bundesvorsitzenden Volker Geyer und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles am gestrigen Donnerstag in Berlin.
 
Dabei bekräftigte Geyer nochmals die Forderung der DPVKOM nach einer Verlängerung des Postmindestlohns von 9,80 Euro. Nur mit diesem Mindestlohn könne Lohn- und Sozialdumping in der Postbranche verhindert werden. Nahles unterstützte die Forderung der DPVKOM und will sich für eine entsprechende Lohnuntergrenze stark machen.
 
Darüber hinaus begrüßte sie die Initiative der DPVKOM hinsichtlich eines Mindestlohns von 9,50 Euro bei den Call-Centern. Sie stimmte mit dem DPVKOM-Bundesvorsitzenden darin überein, dass das in der Branche grassierende Lohn- und Sozialdumping mit Stundenlöhnen von fünf bis sechs Euro nicht länger hingenommen werden könne.

Auch beim Thema Betriebsübergang nach § 613a BGB herrschte Übereinstimmung zwischen den Gesprächspartnern. Dieser soll dem Schutz von Arbeitnehmern dienen, wenn Teile eines Betriebes in ein anderes Unternehmen überführt werden. Häufig lagern Arbeitgeber Betriebsteile im Wege des Betriebsübergangs jedoch nur deshalb aus, um Arbeits- und Einkommensbedingungen zu verschlechtern. Diesem Missbrauch der gesetzlichen Regelungen muss aus Sicht von Geyer und Nahles ein Riegel vorgeschoben werden.