Petitionsverfahren in Sachen Postbeamtenkrankenkasse ist abgeschlossen

Das im September 2009 eingeleitete Petitionsverfahren in Sachen Postbeamtenkrankenkasse ist mit einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. November 2010 beendet worden. Zuvor hatte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Seiner Auffassung nach konnte dem Anliegen von DPVKOM-Mitglied Uwe Kelling, der die Petition eingereicht hatte, teilweise entsprochen werden.

Mit seiner Petition hatte sich Kollege Kelling dafür eingesetzt, dass die Postbeamtenkrankenkasse dazu verpflichtet wird, Erstattungsanträge der Versicherten innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen (10 Arbeitstagen) einschließlich der Zahlung zu erledigen und zu bescheiden. Darüber hinaus forderte er, dass die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation nicht nur die Rechts-, sondern auch die Fachaufsicht über die Postbeamtenkrankenkasse erhält. Mit der entsprechenden Befugnis hätte die Bundesanstalt auf die personelle Ausstattung der Postbeamtenkrankenkasse Einfluss nehmen und den Einsatz von zusätzlichem Personal verlangen können – auch, um die Erreichbarkeit der Krankenkasse zu verbessern. Mehr als 3200 Menschen haben diese Petition unterstützt.

In seiner Beschlussempfehlung wies der Petitionsausschuss darauf hin, dass Beihilfe- und Erstattungsanträge nun in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Eingang bearbeitet werden. Außerdem habe die Postbeamtenkrankenkasse organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit getroffen. Die vom Petenten geforderte maximale Bearbeitungszeit von 14 Tagen sei jedoch abzulehnen, da sie vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung bei der Postbeamtenkrankenkasse nicht zielführend wäre. Darüber hinaus konnte sich der Petitionsausschuss nicht der Auffassung Kellings anschließen, dass die Aufsicht der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation über die Postbeamtenkrankenkasse erweitert werden müsse. Die damit verbundene Möglichkeit der Einflussnahme auf die innere Organisation der Krankenkasse würde sich nur schwer mit der historischen Entwicklung als betriebliche Sozialeinrichtung in Selbstverwaltung vereinbaren lassen.

Nach Auffassung der DPVKOM war die Petition dennoch richtig und notwendig. Dadurch wurde öffentlicher Druck auf die Postbeamtenkrankenkasse ausgeübt. Dieser hat dazu beigetragen, dass die Postbeamtenkrankenkasse die Bearbeitungszeiten von Anträgen verkürzt hat. Die DPVKOM wird die Arbeit der Postbeamtenkrankenkasse auch in Zukunft kritisch, aber stets konstruktiv begleiten – im Interesse der Versicherten.