Notwendigkeit von Mindestlöhnen untermauert

In einem Gespräch mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium Dr. Ralf Brauksiepe (l.) am 29. Oktober 2010 in Berlin hat sich der DPVKOM-Bundesvorsitzende Volker Geyer nochmals nachdrücklich für Mindestlöhne in der Post- und Call-Center-Branche eingesetzt. Geyer wies dabei erneut auf die Notwendigkeit gesetzlicher Lohnuntergrenzen in den beiden Wirtschaftszweigen hin. So fordert die DPVKOM die Neufestsetzung eines Postmindestlohns von 9,80 Euro, damit Lohn- und Sozialdumping in der gesamten Postbranche wirksam verhindert werden. Anfang dieses Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht die bis dahin gültige Postmindestlohnverordnung aufgrund eines Formfehlers für rechtswidrig erklärt. Dies hatte zur Folge, dass Postunternehmen die Löhne ihrer Beschäftigten abgesenkt haben. Der Wettbewerb im Postmarkt darf nach Auffassung der DPVKOM jedoch nicht über die Lohnkosten auf dem Rücken der Beschäftigten geführt werden, sondern nur über den besten Service und die Arbeitsqualität.

Dies gilt auch für den Call-Center-Bereich. In dieser Branche gibt es ebenfalls Lohndumping mit Stundenlöhnen von fünf bis sechs Euro. Damit kann jedoch kein Beschäftigter den Lebensunterhalt verdienen. Aus diesem Grund fordert die DPVKOM einen Mindestlohn von 9,50 Euro. Mitte November will sich nun der Hauptausschuss für Mindestarbeitsbedingungen mit dem Call-Center-Mindestlohn befassen. Der Hauptausschuss legt im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium fest, für welche Wirtschaftszweige oder Beschäftigungsarten Mindestarbeitsbedingungen zu erlassen sind. Aus Sicht der DPVKOM gehört die Call-Center-Branche auf jeden Fall dazu.